Wir packen’s an. Gemeinsam.
Die Vorteile einer angeordneten Testamentsvollstreckung liegen auf der Hand:
Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.
Bei unserer Tätigkeit werden wir von einem erfahrenen Team von Experten unterstützt.